Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen auch eine fachliche Eignung nachweisen. Die fachliche Eignung besteht zum einen aus den spezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufs, zum anderen müssen auch allgemeine berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden.
Durch diesen Teil der Meisterausbildung habe ich bereits vor meiner Tätigkeit als KTP gelernt auf die individuellen Persönlichkeiten und Bedürfnisse einzugehen.